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Das ROCK ANTENNE Bayern Vereinsfestival: Offizielle Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion „Das ROCK ANTENNE Bayern Vereinsfestival" ("Aktion"), durchgeführt von der ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführung, Münchner Straße 101 c, 85737 Ismaning ("ROCK ANTENNE").
Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.

1. Aktionszeitraum

Die Aktion findet im Zeitraum von Montag, 27. Juli 2026 bis Freitag, 28. August 2026 statt und gliedert sich in zwei Phasen:

Phase 1 – Bewerbungsphase
27.07.2026 bis einschließlich 09.08.2026
In diesem Zeitraum können sich Vereine für das ROCK ANTENNE Vereinsfestival anmelden.

Phase 2 – Online-Voting
10.08.2026 bis einschließlich 28.08.2026 um XX Uhr
In diesem Zeitraum stimmen die Hörerinnen und Hörer darüber ab, welcher Verein gewinnt.
ROCK ANTENNE behält sich vor, den Aktionszeitraum aus wichtigem Grund zu ändern, zu verkürzen oder zu verlängern.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Organisationen und ehrenamtliche Gemeinschaften mit Sitz in Deutschland, beispielsweise:

• Sportvereine
• Freiwillige Feuerwehren
• Schützenvereine
• Musikvereine
• Trachtenvereine
• Kulturvereine
• Fördervereine
• sonstige Vereine und ehrenamtliche Organisationen.

Die Anmeldung muss durch ein volljähriges vertretungsberechtigtes Vereinsmitglied oder eine vertretungsberechtigte Person erfolgen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso Mitarbeiter der Firmen, die den Gewinn zur Verfügung stellen.

3. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die ROCK ANTENNE App oder über www.rockantenne.de. Mit der Bewerbung bestätigt der anmeldende Verein insbesondere,


• dass sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind,
• dass der Verein Veranstalter des eingereichten Vereinsfestes ist bzw. sein wird,
• dass eine Durchführung des Gewinns grundsätzlich möglich ist, 
• dass diese Teilnahmebedingungen anerkannt und akzeptiert werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind keine weiteren Anmeldungen möglich.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Bewerbung oder Teilnahme am Voting besteht nicht.

4. Online-Voting

Nach Abschluss der Bewerbungsphase veröffentlicht ROCK ANTENNE alle zugelassenen Bewerbungen auf der Aktionsseite.
Anschließend kann online abgestimmt werden.
Die Abstimmung ist möglich

• über die ROCK ANTENNE App
• sowie über
www.rockantenne.de.

Jede Person kann maximal einmal pro Minute abstimmen.
Die Vereine sind ausdrücklich eingeladen, ihre Mitglieder sowie Familien, Freunde, Nachbarn und Unterstützer zur Teilnahme am Voting zu motivieren.
Der Verein mit den meisten gültigen Stimmen am Schluss der Aktion gewinnt. Die Bekanntgabe des Gewinnervereins erfolgt am Freitag, den 28. August 2026, gegen 7:10 Uhr im Programm von ROCK ANTENNE.

5. Fairness des Votings

Das Online-Voting soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten.
Untersagt sind insbesondere:

• automatisierte Abstimmungen (Bots),
• Scripts,
• Klickfarmen,
• gekaufte Stimmen,
• technische Manipulationen,
• künstlich erzeugter Datenverkehr,
• sonstige Maßnahmen zur unlauteren Beeinflussung des Votings.

ROCK ANTENNE behält sich vor, einzelne Stimmen für ungültig zu erklären, Vereine vom Voting auszuschließen, Bewerbungen nicht zu veröffentlichen oder bereits zugesprochene Gewinne abzuerkennen,
wenn Manipulationsversuche festgestellt oder begründet vermutet werden. Die Entscheidung von ROCK ANTENNE ist endgültig.

6. Ausschluss von der Teilnahme

ROCK ANTENNE kann Vereine insbesondere dann von der Teilnahme ausschließen,
• wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,
• wenn falsche Angaben gemacht werden,
• wenn Manipulationsversuche vorliegen,
• wenn der Verein gegen geltendes Recht verstößt,
• wenn Ziele oder Aktivitäten des Vereins gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder extremistische, rassistische, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte vertreten oder verbreitet werden,
• wenn eine Teilnahme geeignet ist, dem Ansehen von ROCK ANTENNE zu schaden.

7. Gewinn

Der Gewinnerverein erhält die unten aufgeführten Gewinne für ein exklusives ROCK ANTENNE Vereinsfestival auf seinem Vereinsgelände, Vereinsheim, Sportplatz, Feuerwehrhaus oder einem vergleichbaren Veranstaltungsort.

Der Gewinn umfasst insbesondere
• einen 66 minütigen Live-Auftritt der ROCK ANTENNE Band,
• 666 Liter Bier,
• 1.000 Bratwürste
• die redaktionelle Begleitung durch ROCK ANTENNE.

ROCK ANTENNE behält sich vor, einzelne Bestandteile des Gewinns aus organisatorischen Gründen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.

8. Veranstalter der Veranstaltung

Der Gewinnerverein ist alleiniger Veranstalter seines Vereinsfestes.
Er trägt insbesondere die Verantwortung für
• sämtliche erforderlichen Genehmigungen,
• Sicherheitsmaßnahmen,
• Jugendschutz,
• Ausschankgenehmigungen,
• GEMA,
• Versicherungen,
• Organisations- und Verkehrssicherungspflichten,
• Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

ROCK ANTENNE ist nicht Veranstalter und übernimmt hierfür keine Haftung. Sollten Ansprüche Dritter gegenüber ROCK ANTENNE in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden, stellt der Gewinner ROCK ANTENNE uneingeschränkt frei.

Der Termin des Vereinsfestes wird nach Verfügbarkeit gemeinsam zwischen ROCK ANTENNE, der ROCK ANTENNE Band und dem Gewinnerverein abgestimmt.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Gewinnerverein zu vertreten hat, nicht durchführbar sein, verfällt der Gewinn ersatzlos.

9. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinnerverein damit einverstanden, dass ROCK ANTENNE die Veranstaltung journalistisch und werblich begleitet.
Hierzu können insbesondere Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
ROCK ANTENNE ist berechtigt, diese Aufnahmen sowie den Vereinsnamen, den Ort und Interviews zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Programm, Website, App, Social Media sowie Presse- und Eigenwerbung zu nutzen.

10. Datenschutz
10.1 Datenverarbeitung bei Teilnahme an dem Gewinnspiel

10.1.1 Für die Teilnahme an der Aktion erhebt ROCK ANTENNE im Rahmen der Anmeldung folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer: Name und Vorname, Alter, Telefonnummer, Wohnort sowie E-Mail-Adresse

10.1.2 ROCK ANTENNE verarbeitet diese Teilnehmerdaten ausschließlich für die Durchführung der Aktion. Die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung umfasst insbesondere folgendes:

(a) Gewinner gem. dem Spielmodus zu ermitteln und zu übermitteln;

(b) Die Namen und den Wohnort der Teilnehmer während der Laufzeit der Aktion im Programm von ROCK ANTENNE zu nennen sowie auf den digitalen Kanälen von ROCK ANTENNE (z.B. Webseite unter www.rockantenne.de, Facebook, Instagram, TikTok) zu veröffentlichen; dies umfasst auch die Nutzung zu Eigenwerbezwecken von ROCK ANTENNE;

(c) Im Falle des Ziffer 3.2 das Gespräch mit dem Teilnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung ein- oder mehrmalig unter Nennung des Teilnehmer-/Gewinnernamens, sowie seines Wohnortes im Programm von ROCK ANTENNE auszustrahlen;

(d) Namen und Wohnort der Gewinner im Programm von ROCK ANTENNE zu nennen und ggf. ein bereitgestelltes Foto der Gewinner auf den digitalen Kanälen von ROCK ANTENNE (z.B. Webseite unter www.rockantenne.de, Facebook, Instagram, TikTok) zu veröffentlichen, zu Eigenwerbezwecken von ROCK ANTENNE zu nutzen sowie für Pressezwecke Dritten zur Verfügung zu stellen.

10.1.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zu dem vorstehenden Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertragsdurchführung).

10.1.4 ROCK ANTENNE löscht alle personenbezogenen Teilnehmerdaten nach Abwicklung der Aktion.

Lediglich die Teilnehmerdaten der Gewinner werden an die Betreiber der Freizeitaktivität bzw. der Campingplätze weitergeleitet, damit die weitere Kommunikation vonstattengehen kann.

Für die personenbezogenen Daten der Gewinner bestehen ggf. auch längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, insbesondere gem. § 257 HGB und § 147 AO. Ferner verarbeitet ROCK ANTENNE personenbezogenen Teilnehmerdaten ggf. weiterhin, sofern eine andere Rechtsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. Ziff. 7.3).

10.1.5 Die Bereitstellung der personenbezogenen Teilnehmerdaten ist für die Teilnahme an der Aktion erforderlich. Im Falle der Nichtbereitstellung ist die Teilnahme nicht möglich.

10.2 Datenverarbeitung bei Nutzung eines Log-Ins

Informationen zu der mit der Anlage und/oder Nutzung eines Log-Ins verbundenen Datenverarbeitung sind unter https://www.rockantenne.de/rockcommunity/datenschutz/, dort Ziff. 6. "User-Konto" abrufbar.

10.3 Einwilligungserklärung

Sofern die Teilnehmer ihre Einwilligung hierzu erteilen, verarbeitet ROCK ANTENNE personenbezogene Teilnehmerdaten auch zu werblichen Zwecken. Die Einwilligung ist freiwillig und die Erteilung und/oder Nichterteilung hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber ROCK ANTENNE widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufes vorgenommen wurde, unberührt. Nähere Informationen hierzu sind unter https://www.rockantenne.de/rockcommunity/datenschutz/, dort Ziff. 10.

10.4 Datenschutzinformation

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zum Verantwortlichen und den Betroffenenrechten sind unter https://www.rockantenne.de/rockcommunity/datenschutz/ abrufbar.

11. Vorzeitige Beendigung

ROCK ANTENNE behält sich vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Hieraus entstehen den Teilnehmenden keinerlei Ansprüche.

12. Haftung

ROCK ANTENNE haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
Für die Durchführung des Vereinsfestes haftet ausschließlich der Gewinnerverein als Veranstalter.

13. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand 27.07.2026

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